INDIVIDUELLE BERATUNGEN
Unter einem Mietwertgutachten versteht man die mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Mietwerts (erzielbarer Ertrag) einer Wohnung oder eines Gewerberaums unter Berücksichtigung deren mietwertrelevanter Eigenschaften.
Bewertungsanlässe für ein Mietwertgutachten sind z. B.:
Bewertungsanlässe für ein Mietwertgutachten sind z. B.:
- Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungs- und Gewerberaummieten
- Mietwertermittlung für allgemeine Mietpreisverhandlungen (Wohnen/Gewerbe)
- Miet-/Wohnwertermittlung im Rahmen von Scheidungsverfahren
- Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungsverfahren
- Basis für Miethöhevereinbarung zwischen Zwangsverwalter und Gläubigerbank