UNTERLAGEN

Zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens sind nachstehende Angaben und Unterlagen bei Auftragserteilung notwendig:

  • Art des Wertermittlungsobjekt
    (z. B.: Einfamilien/Mehrfamilien-Wohnhaus, Gewerbeobjekt, Eigentumswohnung, ehemalige Hofstelle mit Nebengebäuden, Erbbaugrundstück, unbebautes Grundstück etc.)

  • Zweck der Wertermittlung
    (z. B.: Grundlage für Kauf-/Verkaufsverhandlungen, Scheidung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Vorlage bei Kreditinstituten etc.)

  • Wertermittlungsaufgabe
    (z. B.: Ermittlung des Verkehrswerts, des „inneren Werts“ oder des Mietwerts etc.)

  • Wertermittlungsstichtag(e)
    (z. B.: Tag der Ortsbesichtigung, Tag der Überlassung, Todestag des Erblassers, Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung etc.)

  • zum Wertermittlungsstichtag maßgeblicher Grundbuchauszug
    (einzuholen am Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht)
  • Bewilligungsurkunden (in Kopie) zu Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs
    (z. B.: Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, Geh- und Fahrtrecht, Leitungsrecht etc.)
  • zum Wertermittlungsstichtag geltender Auszug aus dem Katasterkartenwerk
    (einzuholen beim zuständigen Vermessungsamt)
  • Bauantrags-/Genehmigungsunterlagen:
    - Grundrisse, Schnitte, Ansichten
    - Baubeschreibung
    - Berechnung von Wohn- und Nutzflächen
    - Berechnung der Kubaturen
  • Mietverträge und zum Wertermittlungsstichtag maßgebliche Mietenaufstellung, falls ganz oder teilweise vermietet
  • Aufstellung von durchgeführten Baumaßnahmen, Modernisierungen etc.
  • Brandversicherungswert /-nachweis
  • Grundstückskaufvertrag, Exposé
  • Feststellungsbescheid des Finanzamtes
  • Erbbaurechtsvertrag und Angabe des zum Wertermittlungsstichtag maßgebenden Erbbauzinses bei Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken

Um den erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfang für eine Angebotsabgabe abschätzen zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie uns die ersten fünf genannten Angaben und Unterlagen bereits bei Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen können.