UNTERLAGEN
Zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens sind nachstehende Angaben und Unterlagen bei Auftragserteilung notwendig:
Um den erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfang für eine Angebotsabgabe abschätzen zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie uns die ersten fünf genannten Angaben und Unterlagen bereits bei Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen können.
- Art des Wertermittlungsobjekt
(z. B.: Einfamilien/Mehrfamilien-Wohnhaus, Gewerbeobjekt, Eigentumswohnung, ehemalige Hofstelle mit Nebengebäuden, Erbbaugrundstück, unbebautes Grundstück etc.) - Zweck der Wertermittlung
(z. B.: Grundlage für Kauf-/Verkaufsverhandlungen, Scheidung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Vorlage bei Kreditinstituten etc.) - Wertermittlungsaufgabe
(z. B.: Ermittlung des Verkehrswerts, des „inneren Werts“ oder des Mietwerts etc.) - Wertermittlungsstichtag(e)
(z. B.: Tag der Ortsbesichtigung, Tag der Überlassung, Todestag des Erblassers, Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung etc.) - zum Wertermittlungsstichtag maßgeblicher Grundbuchauszug
(einzuholen am Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht) - Bewilligungsurkunden (in Kopie) zu Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs
(z. B.: Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, Geh- und Fahrtrecht, Leitungsrecht etc.) - zum Wertermittlungsstichtag geltender Auszug aus dem Katasterkartenwerk
(einzuholen beim zuständigen Vermessungsamt) - Bauantrags-/Genehmigungsunterlagen:
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Baubeschreibung
- Berechnung von Wohn- und Nutzflächen
- Berechnung der Kubaturen - Mietverträge und zum Wertermittlungsstichtag maßgebliche Mietenaufstellung, falls ganz oder teilweise vermietet
- Aufstellung von durchgeführten Baumaßnahmen, Modernisierungen etc.
- Brandversicherungswert /-nachweis
- Grundstückskaufvertrag, Exposé
- Feststellungsbescheid des Finanzamtes
- Erbbaurechtsvertrag und Angabe des zum Wertermittlungsstichtag maßgebenden Erbbauzinses bei Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken
Um den erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfang für eine Angebotsabgabe abschätzen zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie uns die ersten fünf genannten Angaben und Unterlagen bereits bei Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen können.